Deutsch-türkisches Anwerbeabkommen am 30. Oktober 1961 unterzeichnet
Das am 30. Oktober 1961 unterzeichnete Abkommen schuf den rechtlichen Rahmen für die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte in der Bundesrepublik.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI geschrieben, um den Kontext zu vervollständigen; sie beruht nicht auf einer aktuellen Quelle.
Am 30. Oktober 1961 unterzeichneten die Türkei und die Bundesrepublik Deutschland ein Anwerbeabkommen, das die befristete Beschäftigung türkischer Arbeitskräfte in Deutschland regelte. Es reagierte auf den hohen Arbeitskräftebedarf im Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit.
Zuvor hatte die Bundesrepublik bereits ähnliche Abkommen mit Ländern wie Italien, Spanien und Griechenland geschlossen. Für die Türkei war das Abkommen auch mit der Hoffnung verbunden, die Arbeitslosigkeit zu senken und von den Überweisungen der Beschäftigten zu profitieren. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Arbeiter nur für begrenzte Zeit blieben.
Tatsächlich blieben viele über Jahre, später holten sie ihre Familien nach. 1973 stoppte die Bundesrepublik die Anwerbung, doch die Zuwanderung ging weiter. Die Geschichte der heute in Deutschland lebenden Menschen mit türkischen Wurzeln geht zu einem großen Teil auf dieses Abkommen zurück. Jedes Jahr gilt der Jahrestag als Anlass, an Migration und gemeinsame Geschichte zu erinnern.
Der Verlauf
Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens · 4 Ereignisse
Was vor und nach dieser Meldung passiert ist. Noch nicht beschriebene Hintergrund-Ereignisse hat eine KI zusammengefasst.


