Delhi High Court: Doosra-Macher müssen 2 Crore Rupien Sicherheit hinterlegen
Der Delhi High Court sieht in dem Film Doosra auf den ersten Blick eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Sourav Ganguly. Er darf mit Hinweisen und 2 Crore Rupien Garantie weiterlaufen.

Der Film Doosra darf weiter in den Kinos laufen, aber die Macher müssen sich nun erklären. Der Delhi High Court hat entschieden, dass der Film prima facie (auf den ersten Blick) die Persönlichkeitsrechte von Sourav Ganguly verletzt, also sein Recht, selbst zu bestimmen, wie sein Name und sein Bild verwendet werden.
Das Gericht ordnete an, dass die Produzenten eine Bankgarantie über 2 Crore Rupien (20 Millionen Rupien) stellen. Außerdem müssen sie Hinweise einblenden, die klarmachen, dass Ganguly der Nutzung seiner Person nicht zugestimmt hat.
Ganguly hatte sich gegen die Verwendung des NatWest-Finales und seines legendären Jubels in Lord's gewehrt. Der Fall berührt auch einen Streit um die exklusiven Rechte an einem Ganguly-Biopic.
Der Streit schwelt schon länger. 2021 wurde über ein Hindi-Biopic über den früheren indischen Kapitän berichtet, und Ganguly bestätigte seine Beteiligung. Im Oktober 2026 zog er wegen Doosra vor den Delhi High Court.
Vorerst läuft der Kinostart weiter, mit Garantie und Hinweisen.
Der Verlauf
Sourav Gangulys Persönlichkeitsrechte im Fall Doosra · 3 Ereignisse
Was vor und nach dieser Meldung passiert ist. Noch nicht beschriebene Hintergrund-Ereignisse hat eine KI zusammengefasst.



